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Geld·beitrag „Selbst·bestimmtes Leben und gesellschaftliche Teil·habe“

Selbst·bestimmtes Wohnen

Manche Menschen mit Behinderungen möchten nicht mehr:

Diese Menschen mit Behinderungen möchten dann vielleicht:

Diese Menschen brauchen dafür beim Leben und Wohnen dann vielleicht
Unterstützung von Assistenten. 
Assistenten unterstützen zum Beispiel:

Die Assistenten arbeiten dann für die Menschen mit Behinderungen.
Die Assistenten unterstützen die Menschen mit Behinderungen 
beim Wohnen zu Hause und in der Freizeit. 
Und die Menschen mit Behinderungen bezahlen ihre Assistenten.
Assistenten können Frauen oder Männer sein.

Das Land Südtirol hat für den Geld·beitrag „Selbstbestimmtes Leben
und gesellschaftliche Teilhabe“ verschiedene Gesetze gemacht.
In diesen Gesetzen steht genau:

Im Dezember 2021 hat das Land Südtirol einen neuen Beschluss gemacht. 
Beschluss ist ein anderes Wort für: Gesetz.
In diesem Beschluss steht:
Menschen mit Behinderungen sollen selbst·bestimmt leben können.
Dafür brauchen die Menschen Geld.
Wir möchten Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Deshalb geben wir den Menschen für ihr selbst·bestimmtes Leben einen Geld·beitrag.
Dieser Geld·beitrag heißt: „Selbst·bestimmtes Leben und gesellschaftliche Teil·habe“.
Seit dem 1. März 2022 können Menschen mit verschiedenen Formen von
Behinderungen um diesen Geld·beitrag ansuchen.

Der Geld·beitrag ist zum Beispiel für Assistenten.
Diese Assistenten dürfen nicht mit den Menschen mit Behinderungen verwandt sein.

Menschen mit verschiedenen Behinderungen können
um diesen Geld·beitrag ansuchen.
Eine Ärzte·kommission muss diese Behinderungen bestätigen.
Das steht im Gesetz 104 aus dem Jahr 1992.
Die Ärzte von der Ärzte·kommission untersuchen die Menschen.
Und die Ärzte sagen dann:
Sie haben eine Behinderung.
Und die Ärzte schreiben eine Bestätigung für die Menschen mit Behinderungen.
Diese Bestätigung brauchen die Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel für das Ansuchen um den Geld·beitrag.

Um diesen Geld·beitrag können ansuchen:

  • Menschen mit körperlichen Behinderungen.
  • Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen.
  • Und Menschen mit Abhängigkeits·erkrankungen.


Die Menschen müssen:

  • Alleine leben.
  • Oder mit anderen in einer privaten Wohn·gemeinschaft leben.
  • Ihren Wohn·sitz in dieser Wohnung haben.

Wohn·sitz heißt:
Ich wohne und lebe an dieser Adresse.
Das weiß auch die Gemeinde.

  • Und Pflege·geld bekommen.

Dann können die Menschen um diesen Geld·beitrag ansuchen.

Haben Sie eine Behinderung?
Und wohnen Sie nicht mit ihren Eltern oder Geschwistern?
Und möchten Sie alleine wohnen?
Oder möchten Sie mit anderen in einer privaten Wohn·gemeinschaft wohnen?
Bekommen Sie Pflege·geld?
Und sind Sie zwischen 18 und 60 Jahre alt?

Dann können Sie in Ihrem Sozial·sprengel um diesen Geld·beitrag ansuchen.
Die Liste mit den Sozial·sprengeln in Südtirol finden Sie hier.

Sie müssen mit 2 Ansprech·personen in Ihrem Sozial·sprengel reden:

  • Mit Ihrer Ansprech·person aus dem Bereich Grund·betreuung.
  • Und Ihrer Ansprech·person aus dem Bereich Finanzielle Sozial·hilfe.


Die Ansprech·person aus dem Bereich Grund·betreuung:

  • Gibt Ihnen alle Informationen zum Geld·beitrag.
  • Redet mit Ihnen über ihr Wohn·projekt:

Wie wollen Sie wohnen?
Wie viele Assistenten brauchen Sie zum selbst·bestimmten Leben?

  • Sagt zu Ihnen:
  • Brauchen Sie noch Unterstützung?
  • Schreibt ein Gutachten.

Gutachten ist ein anderes Wort für: Text.
Im Gutachten steht:
Ist Ihr Wohn·projekt möglich?
Wie viel Geld·beitrag sollen Sie bekommen.

Der Sozial·sprengel entscheidet dann:
So viel Geld·beitrag bekommen Sie.

Sie brauchen für das Ansuchen Ihre EEVE. 
Mehr Informationen zur EEVE finden Sie hier.
Und Sie müssen wissen: 
In welcher Pflege·stufe bin ich?
Mehr Informationen zur Pflege·stufe und zum Pflege·geld finden Sie hier.

Sie bekommen dann vom Sozial·sprengel einen Brief.
In diesem Brief steht:
Diesen Geld·beitrag bekommen Sie.
Dieser Geld·beitrag ist ein Höchst·betrag.
Höchst·betrag heißt:
Sie bekommen höchstens so viel Geld zurück.
Sie müssen also das Geld zuerst ausgeben.
Dann können Sie vom Sozial·sprengel das Geld zurück·bekommen.

Sie müssen ein Mal im Jahr das Ansuchen machen.
Der Geld·beitrag gilt nämlich nur ein Jahr.

Nach einem Jahr macht auch die Ansprech·person für die Grund·betreuung
ein neues Gutachten.
Die Ansprech·person redet mit Ihnen:

  • Wie ist es im letzten Jahr gegangen?
  • Wie viel Geld haben Sie gebraucht?
  • Hat sich etwas geändert?
  • Wie schaut Ihre EEVE in diesem Jahr aus?
  • Was brauchen Sie für das nächste Jahr?

 

Sie brauchen zum Beispiel Geld für:

  • Ihre Assistenten.
  • Ihre Haus·pflege.
  • Den Dienst zur Arbeits·beschäftigung.

Ein anderes Wort für dieses Geld ist: Ausgaben.
Alle Ausgaben·belege müssen Sie beim Sozial·sprengel abgeben.
Ausgaben·belege zeigen:
Dafür habe ich Geld ausgegeben.
Zum Beispiel: eine Rechnung.

Sie bezahlen die Ausgaben mit Ihrem Pflege·geld.
Haben Sie mehr Ausgaben? 
Dann bekommen Sie diesen Geld·beitrag bezahlt.

Sie brauchen ein eigenes Konto auf der Bank für diesen Geld·beitrag.
Von diesem Konto bezahlen Sie alles.
Und Sie bekommen auf dieses Konto das Pflege·geld und den Geld·beitrag bezahlt.

Sie können keine Ausgaben·belege einreichen von:

  • Miete.
  • Telefon und Strom.
  • Lebens·mittel und Kleider.
  • Fahrten mit dem Bus oder dem Zug.
  • Eintritts·karten oder Trink·gelder.


Wichtig ist: 
Bekommen Sie die Bestätigung für den Geld·beitrag?
Dann wissen Sie auch:
Diesen Höchst·betrag kann ich bekommen.
Sie bekommen nämlich nicht mehr als den Höchst·betrag.
Deshalb müssen Sie Ihre Ausgaben für das ganze Jahr genau planen:
Wie viel Geld brauche ich?
Wofür will ich das Geld ausgeben?

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet∙seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.