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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Informationen in Leichter Sprache

Pflege∙geld.

Geld für die Pflege
Geld für die Pflege.

Manche Menschen brauchen Pflege.
Das sind zum Beispiel:
Sehr alte Menschen.
Oder Menschen mit schweren Behinderungen.
Ab jetzt steht im Text für diese Menschen: pflege∙bedürftige Menschen.
Viele pflege∙bedürftige Menschen wohnen zu Hause.
Und brauchen dann Pflege zu Hause.

Die pflege∙bedürftigen Menschen bekommen diese Pflege von:
Menschen aus der Familie.
Oder Fach∙personen.
Die Fach∙personen bekommen Geld für ihre Arbeit.

Das Pflege∙geld ist ein Geld∙beitrag.
Das Pflege∙geld bekommen pflege∙bedürftige Menschen.
Diese Menschen müssen mehr als 2 Stunden Pflege am Tag brauchen.

Mit dem Pflege∙geld können die pflege∙bedürftigen Menschen bezahlen:

  • Die Fach·personen.
  • Einen Platz in einer Pflege·einrichtung für eine kurze Zeit.
  • Hilfs·mittel für die Pflege.
    Das ist zum Beispiel ein Pflege∙bett.

 

Sind Sie pflege·bedürftig?
Dann können Sie um Pflege∙geld ansuchen.
Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt?
Dann machen Ihre Eltern das Ansuchen.
Das Ansuchen finden Sie auf der Internet∙seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.
Für das Ansuchen brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis.

Wo können Sie das Ansuchen für Pflege∙geld machen?
Das Ansuchen für Pflege∙geld können Sie machen:

  • Bei einem Patronat.
    Die Liste mit den Patronaten in Südtirol finden Sie hier.
  • Oder bei Ihrem Sozial∙sprengel.
    Die Liste mit den Sozial∙sprengeln in Südtirol finden Sie hier.

Wohnen Sie in Bozen?
Dann können Sie das Ansuchen nur in einem Patronat machen.

Haben Sie um das Pflege∙geld angesucht?
Dann wird innerhalb von einem Monat eine Pflege∙einstufung gemacht.

 

Bei der Pflege·einstufung sprechen Fach·personen mit Ihnen über:

  • Körper·pflege.
  • Essen und Trinken.
  • Auf die Toilette gehen.
  • Lern∙schwierigkeiten.
  • Und Ihren Alltag.


Dann wissen die Fach∙personen:

  • Brauchen Sie eine Pflege?
  • Wie viele Stunden Pflege brauchen Sie?
  • Und welche Pflege∙stufe bekommen Sie?

 

Für das Gespräch gibt es diese Möglichkeiten:

  • Sie müssen in das Büro für die Pflege·einstufung gehen.
  • Oder die Fach·personen für die Pflege·einstufung kommen
    zu Ihnen nach Hause.


Sie müssen in das Büro für die Pflege·einstufung gehen?
Dann muss das Büro für die Pflege·einstufung barriere·frei sein.
Barriere·frei heißt: ohne Barrieren.
Barrieren sind Hindernisse.
Barrieren machen den Menschen das Leben schwer.
Deshalb muss alles barriere∙frei sein.
Barrieren sind zum Beispiel:
•  Stiegen.
•  Zu schmale Gänge.
•  Zu schmale Türen.
•  Und schwierige Texte.
Ist das Büro nicht barriere·frei?
Dann kommen die Fach·personen zu Ihnen nach Hause.


Sie können nicht in das Büro für die Pflege·einstufung gehen?
Zum Beispiel:

  • Sie sind krank.
  • Sie haben eine Behinderung.
  • Sie sind sehr alt.
  • Oder Sie hatten einen Unfall.

Dann muss Ihr Haus·arzt oder Ihre Haus·ärztin in das ärztliche Zeugnis 
für das Ansuchen um Pflege·geld auch schreiben:
Der pflege·bedürftige Mensch kann nicht
in das Büro für die Pflege·einstufung gehen.
Dann kommen die Fach·personen zu Ihnen nach Hause.


Vielleicht sind Sie beim Ansuchen noch gesund?
Und Sie hatten erst später einen Unfall?
Oder Sie sind krank geworden?
Dann kann Ihr Haus·arzt oder Ihre Haus·ärztin 
dem Büro für die Pflege·einstufung auch noch später schreiben. 
Auch dann kommen die Fach·personen zu Ihnen nach Hause.


Es gibt 4 Pflege∙stufen:
Pflege∙stufe 1: Ein Mensch braucht 2 bis 4 Stunden Pflege am Tag.
Pflege∙stufe 2: Ein Mensch braucht 4 bis 6 Stunden Pflege am Tag.
Pflege∙stufe 3: Ein Mensch braucht 6 bis 8 Stunden Pflege am Tag.
Pflege∙stufe 4: Ein Mensch braucht mehr als 8 Stunden Pflege am Tag.


Braucht ein Mensch viel Pflege?
Dann bekommt dieser Mensch mehr Pflege·geld.
Braucht ein Mensch wenig Pflege?
Dann bekommt dieser Mensch weniger Pflege·geld.


Ein pflege∙bedürftiger Mensch kann auch um eine Wieder∙einstufung
ansuchen.
Zum Beispiel:
Ein Mensch ist in der Pflege∙stufe 2.
Dieser Mensch wird sehr krank.
Deshalb braucht dieser Mensch jetzt noch mehr Pflege.
Dann kann dieser Mensch ein Ansuchen um Wieder·einstufung machen.
Dann gibt es eine neue Pflege·einstufung für diesen Menschen.
Und dieser Mensch kommt vielleicht in die Pflege·stufe 3.
Dann bekommt dieser Mensch jeden Monat mehr Geld.


Die pflege∙bedürftigen Menschen bekommen das Pflege∙geld einmal im Monat auf ihr Konto.

 

Informationen bekommen Sie:

  • Bei den Patronaten.
    Die Liste mit den Patronaten in Südtirol finden Sie hier.
  • Oder bei den Sozial∙diensten.
    Die Liste mit den Sozial·diensten in Südtirol finden Sie hier.


Mehr Informationen finden Sie auf der Internet·seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.