Überspringen Sie die Navigation
Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Südtiroler
Landesverwaltung
in Leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprache

Finanzielle Sozial∙hilfe.

Manche Menschen haben zu wenig Geld zum Leben.
Dann können die Menschen zur finanziellen Sozial∙hilfe gehen.
Die finanzielle Sozial∙hilfe ist ein Büro im Sozial∙sprengel.
Im Büro arbeiten Fach∙personen.
Dort können Menschen um Geld∙beiträge ansuchen.
Und die Menschen können Unterstützung bekommen.

Manche Menschen brauchen mehr Geld zum Leben.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen.
Auch diese Menschen können um einen Geld∙beitrag ansuchen.
Zum Beispiel:

Die Menschen können bei der finanziellen Sozial∙hilfe um verschiedene Geld∙beiträge ansuchen.
Zum Beispiel:


Klicken Sie hier.
Dann kommen Sie zurück auf die Seite "Die Sozial∙dienste in Südtirol".

Manche Menschen haben nur wenig Geld.
Zum Beispiel:

  • Ein Mensch hat keine Arbeit.
    Deshalb hat dieser Mensch kein Geld.
  • Oder ein Mensch ist krank.
    Deshalb kann dieser Mensch nicht arbeiten.

Dann können diese Menschen um das soziale Mindest∙einkommen ansuchen.

Die Fach∙personen von der finanziellen Sozial∙hilfe kontrollieren:
Hat der Mensch wenig Geld?
Braucht der Mensch einen Geld∙beitrag zur Unterstützung?
Dann bekommt der Mensch vielleicht ein soziales Mindest∙einkommen.

Dieses Mindest·einkommen können Menschen für eine bestimmte Zeit bekommen.
Für die Fach·personen ist nämlich wichtig: 
Der Mensch soll schnell wieder eine Arbeit finden.
Dann kann der Mensch wieder für sich selbst sorgen.
Oder der Mensch kann auch wieder für seine Familie sorgen.

Und die Fach∙personen überlegen auch zusammen mit dem Menschen:
Wie kann der Mensch wieder Geld verdienen?
Wie kann der Mensch wieder eigen∙ständig leben?

Und was ist der Geld∙beitrag für die Neben·kosten von der Wohnung?

Das Land Südtirol sagt:
Alle Menschen sollen gut wohnen können.
Manche Menschen haben aber wenig Geld.
Deshalb können diese Menschen um Geld·beiträge für ihre Wohnung ansuchen.
Nur Menschen mit wenig Geld bekommen diese Geld∙beiträge.
Die Menschen brauchen für das Ansuchen auch eine EEVE.
Mehr Informationen zur EEVE in Leichter Sprache finden Sie hier.

Die Menschen können um 2 verschiedene Geld∙beiträge ansuchen:
Den Geld∙beitrag für die Miete.
Oder den Geld∙beitrag für die Neben·kosten von der Wohnung.

Manche Menschen wohnen in einer Wohnung in Miete.
Miete heißt:
Die Wohnung gehört dem Menschen nicht.
Der Mensch muss für die Wohnung Geld bezahlen.
Dieses Geld heißt Miete.
Hat der Mensch zu wenig Geld für die Miete?
Dann kann der Mensch um einen Geld∙beitrag für die Miete ansuchen.

Die Menschen müssen auch Neben∙kosten für die Wohnung bezahlen.
Neben∙kosten sind zum Beispiel:

  • Strom.
  • Müll.
  • Heizung.
  • Und Wasser.

Hat der Mensch zu wenig Geld für diese Neben∙kosten?
Dann kann der Mensch um den Geld∙beitrag für die Neben∙kosten ansuchen.

Dann müssen Sie um die finanzielle Sozial∙hilfe ansuchen.
Das Ansuchen finden Sie im Internet. 
Oder Sie bekommen das Ansuchen bei den Sozial·diensten.

Dann entscheidet der Sozial·sprengel:
Sie bekommen den Geld·beitrag für die Miete.
Oder Sie bekommen Sie den Geld∙beitrag für die Neben∙kosten.
Der Sozial·sprengel kann aber auch entscheiden:
Sie bekommen den Geld·beitrag für die Miete nicht.
Oder Sie bekommen den Geld∙beitrag für die Neben∙kosten nicht
Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie Rekurs einreichen.
Rekurs einreichen heißt:
Sie sind mit einer Entscheidung nicht einverstanden.
Sie sagen also:
Diese Entscheidung ist nicht richtig.
Deshalb braucht es eine neue Entscheidung.

Informationen bekommen Sie bei Ihrem Sozial·dienst. 
Eine Liste von den Sozial·diensten in Südtirol finden Sie hier.

Informationen finden Sie auch auf der Internet·seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.