Arbeit finden in Südtirol für Menschen mit Behinderungen.
Arbeit ist wichtig für alle Menschen.
Bei der Arbeit verdienen die Menschen Geld.
Und die Menschen machen etwas Sinnvolles.
Die Menschen haben bei der Arbeit oft auch Spaß.
Manche Menschen finden schwer eine Arbeit.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderungen.
Diese Menschen können nicht so lange arbeiten.
Und diese Menschen können nicht jede Arbeit machen.
Deshalb finden diese Menschen schwer eine Arbeit.
Für diese Menschen gibt es den Dienst für Arbeits∙eingliederung.
Der Dienst für Arbeits∙eingliederung unterstützt die Menschen beim Arbeit finden.
Der Dienst für Arbeits∙eingliederung ist für Menschen mit verschiedenen Schwierigkeiten.
Zum Beispiel:
- Menschen mit verschiedenen Behinderungen.
- Zivil·invaliden ab 46%.
Mehr Informationen zur Zivil·invalidität in Leichter Sprache finden Sie hier. - Oder Arbeits·invaliden ab 34%.
Arbeits∙invalidität heißt:
Ein Mensch hat sich bei seiner Arbeit verletzt.
Und hat zum Beispiel ein Bein verloren.
Dieser Mensch kann also seine Arbeit nicht mehr machen.
Dann muss dieser Mensch ein Ansuchen um Invalidität machen.
Und eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten sagt:
Sie können Ihre Arbeit nicht mehr machen.
Sie sind jetzt ein Arbeits·invalide.
Und Sie haben eine Behinderung.
Diese Behinderung ist durch die Arbeit entstanden.
Die Fach·personen im Dienst kennen sich gut aus mit Arbeits∙plätzen für Menschen mit Behinderungen.
Und die Fach·personen überlegen zusammen mit den Menschen.
Zum Beispiel:
- Wie kann ich eine Arbeit finden?
- Wie bekomme ich Unterstützung bei der Arbeit?
Beim Dienst für Arbeits∙eingliederung bekommen die Menschen viele Informationen.
Und die Menschen können auch eine Arbeits∙eingliederung machen.
Arbeits∙eingliederung heißt:
Wie bekomme ich eine Arbeit?
Ein Mensch hat zum Beispiel Schwierigkeiten beim Arbeit suchen.
Deshalb braucht der Mensch Unterstützung.
Die Fach·personen suchen für diesen Menschen zum Beispiel:
Eine Arbeit.
Oder ein Projekt zur Arbeits∙eingliederung.
Für eine Arbeits∙eingliederung müssen die Menschen:
- Mindestens 18 Jahre alt sein.
- Und eine Zivil∙invalidität von mindestens 46% haben.
- Oder eine Arbeits∙invalidität von mindestens 34% haben.
Diese Menschen müssen beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder beim INAIL um eine Arbeits∙vermittlung ansuchen.
Mehr Informationen in schwerer Sprache zu den Ansuchen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb finden Sie hier.
Diese Menschen können dann zum Dienst für Arbeits∙eingliederung gehen.
Diesen Dienst gibt es in allen Arbeits∙vermittlungs∙zentren in Südtirol.
Die Liste mit den Arbeits∙vermittlungs∙zentren in Südtirol finden Sie hier.
Die Fach·personen vom Dienst für Arbeits∙eingliederung sprechen mit den Menschen.
Und die Fach·personen sprechen mit anderen Diensten.
Zum Beispiel: Mit dem Sozial∙dienst.
Dann schreibt der Dienst für Arbeits∙eingliederung einen Bericht.
In dem Bericht steht:
- Der Mensch kann viel arbeiten.
- Oder der Mensch kann nur wenig arbeiten.
- Der Mensch braucht viel Unterstützung bei der Arbeit.
- Oder der Mensch braucht wenig Unterstützung bei der Arbeit.
Der Dienst für Arbeits∙eingliederung schickt den Bericht an die Ärzte∙kommission.
Die Ärzte∙kommission ist eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten vom Land Südtirol.
Dann untersucht die Ärzte∙kommission die Arbeits∙fähigkeit.
Die Ärzte·kommission entscheidet also:
Dieser Mensch ist arbeits·fähig.
Oder dieser Mensch ist nicht arbeits·fähig.
Manche Menschen mit Behinderungen können nicht jede Arbeit machen.
Diese Menschen brauchen oft Unterstützung.
Oder die Menschen mit Behinderungen brauchen:
Eine besondere Arbeit.
Und einen besonderen Arbeits·platz.
Dann müssen die Menschen zu einer Ärzte∙kommission gehen.
Die Ärzte·kommission untersucht die Arbeits·fähigkeit:
- Kann der Mensch mit Behinderung arbeiten?
- Welche Schwierigkeiten hat der Mensch?
- Welche Unterstützungen braucht der Mensch beim Arbeiten?
- Was kann der Mensch gut?
Zum Beispiel:
- Mit anderen Menschen arbeiten.
- In einem Büro arbeiten.
- Und was soll der Mensch nicht machen?
Zum Beispiel:
- Schwere Sachen tragen.
- Viele Treppen steigen.
- Viele Stunden lang arbeiten.
Dann entscheidet die Ärzte∙kommission über die Arbeits∙fähigkeit vom Menschen.
Die Ärzte∙kommission schreibt einen Bericht:
- Wie viel kann der Mensch arbeiten?
- Oder wie wenig kann der Mensch arbeiten?
- Welche Arbeit kann der Mensch gut machen?
Und welche Arbeit kann der Mensch nicht machen?
Bei der Arbeits∙fähigkeit unterscheidet die Ärzte∙kommission:
- Rest∙arbeits∙fähigkeit.
- Potentielle Arbeits∙fähigkeit.
- Keine Arbeits∙fähigkeit.
Was ist eine Rest∙arbeits∙fähigkeit?
Die Ärzte∙kommission entscheidet:
Der Mensch hat eine Rest∙arbeits∙fähigkeit.
Der Mensch mit Behinderung kann wenige Stunden arbeiten.
Und der Mensch kann eine leichte Arbeit machen.
Dieser Mensch kann vielleicht eine Arbeit finden.
Deshalb kommt dieser Mensch wieder zum Dienst für Arbeits∙eingliederung.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
- Die gezielte Arbeits∙vermittlung.
- Oder ein Projekt zur Arbeits∙eingliederung.
Was ist eine potenzielle Arbeits·fähigkeit?
Die Ärzte∙kommission entscheidet:
Der Mensch hat eine potenzielle Arbeits∙fähigkeit.
Dieser Mensch kann nur wenig arbeiten.
Vielleicht kann dieser Mensch noch keine Arbeit bekommen.
Dann kommt der Mensch wieder zum Dienst für Arbeits∙eingliederung.
Der Mensch kann dort ein Projekt zur Arbeits∙eingliederung bekommen.
Was ist keine Arbeits·fähigkeit?
Die Ärzte∙kommission entscheidet:
Der Mensch hat eine keine Arbeits∙fähigkeit.
Der Mensch kann nicht arbeiten.
Der Mensch braucht viel Unterstützung.
Dieser Mensch soll deshalb:
- Einen Platz in einem Dienst zur Arbeits·beschäftigung bekommen.
Mehr Informationen zu den Diensten zur Arbeits∙beschäftigung in Leichter Sprache finden Sie hier. - Oder einen Platz in einer sozial∙pädagogischen Tages∙stätte bekommen.
Mehr Informationen zu den Tages∙stätten in Leichter Sprache finden Sie hier.
Der Mensch kommt deshalb zu den Sozial∙diensten.
Die Sozial∙dienste unterstützen den Menschen.
Die Liste mit den Sozial∙diensten in Südtirol finden Sie hier.
Der Dienst für Arbeits∙eingliederung macht mit den Menschen Projekte zur Arbeits∙eingliederung.
Zusammen überlegen die Menschen:
- Was kann ich bei der Arbeit gut?
- Welche Ziele habe ich?
- Wo habe ich Schwierigkeiten?
Dabei arbeiten auch andere Dienste mit.
Zum Beispiel:
- Der Sozial∙dienst.
- Der Gesundheits∙dienst.
Die Fach·personen vom Dienst für Arbeits∙eingliederung suchen dann eine passende Firma.
Und alle überlegen zusammen:
- Wie lange soll das Projekt dauern?
- Was sind die Ziele von dem Projekt?
- Wie viele Stunden soll der Mensch arbeiten?
- Was kann der Mensch arbeiten?
- Und was kann der Mensch nicht arbeiten?
Beim Projekt zur Arbeits·eingliederung machen die Menschen eine individuelle Vereinbarung.
Individuell heißt:
Die Vereinbarung ist nur für diesen Menschen.
Vereinbarung ist ein anderes Wort für: Vertrag.
Die Fach∙personen machen dann einen Vertrag:
- Mit der Firma.
- Und mit dem Menschen mit Behinderung.
Das ist eine individuelle Vereinbarung zur Arbeits·eingliederung.
In einer individuellen Vereinbarung schreiben die Menschen auch auf:
- Wie will ich arbeiten?
- Was will ich lernen?
- Wo brauche ich Unterstützung?
Dann kann der Mensch mit Behinderung eine Zeit lang in einer Firma arbeiten.
Und der Mensch wird bei seiner Arbeit von einer Assistentin oder einem Assistenten unterstützt.
Der Mensch kann sich langsam an die Arbeit gewöhnen.
Und der Mensch kann mit den Fach·personen über seine Probleme bei der Arbeit reden.
Die Firma zahlt dem Menschen mit Behinderung ein Taschen·geld.
Und der Mensch ist nicht renten·versichert und nicht sozial·versichert.
Sozial·versichert heißt:
Ist ein Mensch krank und kann nicht arbeiten?
Dann bekommt dieser Mensch sein Gehalt trotzdem.
Renten·versichert heißt:
Werden die Menschen älter?
Sind die Menschen zum Beispiel über 65 Jahre alt?
Dann brauchen diese Menschen nicht mehr arbeiten.
Und bekommen trotzdem Geld.
Dieses Geld zahlt der Staat.
Ein anderes Wort für dieses Geld ist: Rente.
Der Dienst für Arbeits∙eingliederung macht auch eine gezielte Arbeits∙vermittlung für Menschen mit Behinderungen.
Die Fach·personen suchen Firmen mit freien Arbeits∙plätzen.
Und Fach·personen sagen zu dem Menschen:
Diese Firma hat einen freien Arbeits∙platz.
Dann schreibt der Mensch mit Behinderung eine Bewerbung.
In der Bewerbung schreibt der Mensch:
Ich möchte eine Arbeit.
In der Bewerbung steht auch:
- Warum möchte ich diese Arbeit?
- Welche Ausbildungen habe ich?
- Wo habe ich schon gearbeitet?
- Was kann ich besonders gut?
Dann liest der Arbeit∙geber diese Bewerbung.
Arbeit∙geber ist ein anderes Wort für: Chefin oder Chef.
Dann bekommt dieser Mensch vielleicht eine Einladung zu einem Gespräch mit dem Arbeit·geber.
Bei diesem Gespräch stellt der Arbeit·geber Fragen.
Dann entscheidet der Arbeit∙geber:
Sie bekommen die Arbeit in meiner Firma.
Oder der Arbeit·geber entscheidet:
Sie bekommen die Arbeit in meiner Firma nicht.
Informationen bekommen Sie im Dienst für Arbeits∙eingliederung.
Einen Dienst für Arbeits∙eingliederung gibt es in jedem Arbeits∙vermittlungs∙zentrum in Südtirol.
Eine Liste mit den Arbeits∙vermittlungs∙zentren finden Sie hier.