Zivil∙invalidität.
Zivil∙invalidität heißt:
Ein Mensch hat eine Behinderung.
Dieser Mensch hat um die Zivil∙invalidität angesucht.
Und dieser Mensch war bei einer Ärzte∙kommission.
Die Ärzte·kommission ist eine Gruppe
von Ärztinnen und Ärzten vom Land Südtirol.
Die Ärzte∙kommission hat gesagt:
Dieser Mensch hat eine Zivil∙invalidität.
Es gibt 3 verschiedene Formen von Zivil∙invalidität:
- Die Zivil∙invaliden.
- Die Zivil∙blinden.
- Und die Gehörlosen.
Zivil·invaliden haben eine Behinderung:
- Seit der Geburt.
- Durch eine Krankheit.
- Oder durch Drogen.
Deshalb können diese Menschen nicht jede Arbeit machen.
Diese Menschen brauchen oft leichte Arbeiten.
Oder diese Menschen können nicht mehr arbeiten.
Die Zivil∙invalidität kann unterschiedlich schwer sein.
Zivil·blinde können nichts sehen.
Oder diese Menschen können nur wenig sehen.
Es gibt verschiedene Formen von Blindheit:
- Bei Teil·blindheit sehen die Menschen nur wenig auf beiden Augen.
- Bei Voll·blindheit sehen die Menschen nichts.
Gehörlose können nichts hören.
Manche Menschen mit Behinderungen sind keine Zivil∙invaliden.
Diese Menschen sind zum Beispiel:
- Kriegs∙invaliden.
Die Behinderung ist im Krieg entstanden. - Oder Arbeits∙invaliden.
Die Behinderung ist bei der Arbeit entstanden.
Zum Beispiel: Bei einem Unfall.
Die Menschen mit Behinderungen können ein Ansuchen um Zivil∙invalidität machen.
Dieses Ansuchen können Menschen mit Behinderungen im Amt für Zivil∙invalidität machen:
- In Bozen.
- In Meran.
- In Brixen.
- Oder in Bruneck.
Sie können das Ansuchen auch schon zu Hause ausfüllen.
Das Ansuchen gibt es nur in schwerer Sprache.
Das Ansuchen finden Sie auf der Internet·seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.
Das Amt für Zivil∙invalidität schickt das Ansuchen an die Ärzte·kommission.
Dann bekommen die Menschen einen Brief von der Ärzte∙kommission.
Im Brief ist eine Einladung von der Ärzte∙kommission.
Die Menschen gehen dann zu einem Termin bei der Ärzte∙kommission.
Die Ärzte·kommission entscheidet dann:
Hat dieser Mensch eine Zivil∙invalidität?
Und wie schwer ist die Zivil∙invalidität von diesem Menschen?
Die Ärzte∙kommission entscheidet:
Dieser Mensch hat eine Zivil∙invalidität.
Oder dieser Mensch hat keine Zivil∙invalidität.
Eine Ärzte·kommission ist eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten.
Die Ärztinnen und Ärzte sprechen mit dem Menschen mit Behinderung.
Die Ärzte·kommission untersucht:
- Welche Behinderungen hat der Mensch?
- Und welche Schwierigkeiten hat der Mensch in seinem Leben?
Die Ärzte·kommission sagt dann:
Die Zivil∙invalidität von diesen Menschen ist schwer.
Oder die Zivil∙invalidität ist nicht schwer.
Die Ärzte∙kommission schreibt die Zivil∙invalidität in Prozent.
Das Zeichen für Prozent sieht so aus: %
Die Prozente gehen von 0 bis 100.
Eine kleine Zahl bedeutet: Der Mensch hat eine leichte Zivil∙invalidität.
Zum Beispiel: 47%.
Eine große Zahl bedeutet: Der Mensch hat eine schwere Zivil∙invalidität.
Zum Beispiel: 74%.
Die Ärzte∙kommission gibt dem Menschen dann eine Bescheinigung.
Eine Bescheinigung ist ein Zettel.
Auf einer Bescheinigung steht:
Sie haben eine Zivil∙invalidität.
Auf der Bescheinigung stehen auch die Prozente von der Zivil∙invalidität.
Hat der Mensch eine Zivil·invalidität von mehr als 46 Prozent?
Dann bekommt der Mensch den Ausweis für Zivil·invaliden.
Menschen mit Behinderungen haben es manchmal schwer im Leben.
Diese Geld∙beiträge unterstützen die Menschen mit Behinderungen.
Dafür müssen die Menschen eine Zivil∙invalidität haben.
Die Menschen müssen schon länger in Südtirol wohnen.
Die "Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung" schaut dann:
Welche Geld·beiträge kann dieser Mensch mit Behinderung bekommen?
Die "Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung" ist ein Büro vom Land Südtirol.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Geld·beiträgen:
- Die Renten.
- Und die Zulagen.
Diese Geld·beiträge werden jeden Monat an die Menschen gezahlt.
Das Geld wird gezahlt:
- Auf ein Bank·konto.
- Oder auf ein Post·konto.
Eine Rente ist ein Geld·beitrag.
Es gibt verschiedene Renten.
Zum Beispiel:
- Die Sozial∙rente.
Diese Rente ist für alte Menschen. - Und die Rente für Zivil∙invaliden.
Die Rente für Zivil∙invaliden ist für diese Menschen:
- Die Menschen können nicht arbeiten.
- Oder die Menschen können nur wenig arbeiten.
Diese Menschen bekommen die Rente jeden Monat auf ihr Konto.
Für die Rente für Zivil∙invaliden müssen die Menschen:
Eine Zivil∙invalidität über 74% haben.
Und weniger als 67 Jahre alt sein.
Sind die Menschen mit Zivil∙invalidität älter als 67 Jahre?
Dann bekommen die Menschen keine Rente für Zivil·invaliden mehr.
Die Menschen bekommen dann eine Sozial·rente.
Manche Menschen mit Behinderungen haben eine Arbeit.
Dafür bekommen diese Menschen ein Gehalt.
Ein Gehalt ist Geld für die Arbeit.
Dieses Geld bekommen die Menschen jeden Monat.
Bekommt der Mensch mit Behinderung nur wenig Geld für seine Arbeit?
Dann bekommt der Mensch mit Behinderung dazu noch eine Rente.
Die Rente ist nicht mehr als 441 Euro im Monat.
Eine Zulage ist ein Geld·beitrag.
Diesen Geld·beitrag bekommen die Menschen zur Rente dazu.
Menschen mit Behinderungen brauchen manchmal Unterstützung.
Mit dieser Zulage können die Menschen diese Unterstützung bezahlen.
Zum Beispiel:
Ein Mensch sitzt im Rollstuhl.
Und dieser Mensch braucht Unterstützung beim Einkaufen.
Dann kann dieser Mensch eine Zulage bekommen.
Mit dieser Zulage kann der Mensch einen Unterstützer bezahlen.
Der Unterstützer hilft dem Menschen beim Einkaufen.
Es gibt Zulagen für verschiedene Formen von Invalidität.
Die Menschen müssen sich informieren:
Welche Zulagen kann ich bekommen?
Informationen bekommen Sie bei Ihrem Sozial∙dienst.
Die Liste mit den Sozial∙diensten in Südtirol finden Sie hier.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internet·seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.
Die Ansuchen um Zivil∙invalidität finden Sie
auf der Internet·seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.
Das Ansuchen müssen Sie bei einem betrieblichen Dienst für Rechts·medizin abgeben.
In Südtirol gibt es 4 betriebliche Dienste für Rechts·medizin:
- In Bozen.
Amba Alagi Straße 33. - In Meran.
Laurin∙straße 22/24. - In Brixen.
Dantestraße 26/C. - Und in Bruneck.
Spital∙straße 11.