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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Schulen und inklusive Bildung in Südtirol.

Vor einer Schule
Vor einer Schule.

Alle Kinder und Jugendlichen in Südtirol haben:
Das Recht auf Bildung.
Und die Pflicht zur Bildung.
Bildung ist Lernen und Wissen.
Bildung ist also:
Was ein Mensch weiß.
Und was ein Mensch kann.
Es gibt 4 Stufen für die Bildung von Kindern und Jugendlichen:


Der Kinder·garten ist die erste Stufe.
Jedes Kind darf in den Kinder·garten gehen.
Die Grund·schule ist die zweite Stufe.
In die Grund·schule gehen die Kinder 5 Jahre lang.
Die Mittel·schule ist die dritte Stufe.
In die Mittel·schule gehen die Jugendlichen 3 Jahre lang.
Nach der Mittel∙schule machen die Jugendlichen eine Prüfung.

Dann wählen die Jugendlichen aus:

In eine Ober·schule gehen die Jugendlichen 5 Jahre lang.
Nach der Ober·schule machen die Jugendlichen eine Abschluss·prüfung:
die Matura.
Zu den berufs·bildenden Schulen gehören auch die Fach·schulen.
Die Jugendlichen lernen in den berufs·bildenden Schulen einen Beruf:
Manche arbeiten gleichzeitig in einer Firma.
Und andere gehen nur in die Schule.
Die Jugendlichen können an den berufs·bildenden Schulen auch eine Matura machen.

Inklusive Bildung.
In Südtirol haben alle Kinder und Jugendlichen das Recht auf eine inklusive Bildung.
Inklusive Bildung heißt:
Alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gehen
in den gleichen Kinder·garten und in die gleiche Schule.
Und die Kinder und Jugendlichen dürfen wählen:
In diesen Kinder·garten oder in diese Schule möchte ich gehen.
Alle lernen zusammen.
Jedes Kind kann von einem anderen Kind etwas lernen.
Alle Kinder·gärten und Schulen in Südtirol sind inklusiv.
So können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen:
Überall dabei sein.
Und überall mitmachen.

In den Kinder·gärten und Schulen müssen alle Kinder und Jugendlichen
überall dabei sein und mitmachen können.
Alle müssen gut lernen können.
Und alle sollen gerne lernen.
Die Kinder·gärten und Schulen unterstützen die Kinder und Jugendlichen beim Lernen.

Die Kinder·gärten und Schulen müssen überlegen:

  • Was braucht ein Kind oder ein Jugendlicher zum Lernen?
  • Wie kann dieser junge Mensch gut lernen?
  • Was braucht dieser junge Mensch für sein Leben?
  • Und wie kann dieser junge Mensch überall dabei sein?

Die Kinder∙gärten und Schulen in Südtirol wissen:
Jeder Mensch lernt anders.
Jeder Mensch kann etwas besonders gut.
Jeder Mensch muss die gleichen Möglichkeiten haben.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf einen individuellen Bildungs·plan.
Individuell ist ein anderes Wort für: nur für mich.
Das kurze Wort für individueller Bildungs·plan ist: IBP.
Im IBP steht:
Was soll dieser junge Mensch im Kinder·garten oder in der Schule lernen?
Welche Unterstützung braucht dieser junge Mensch?
Welches sind die Ziele von diesem jungen Menschen?

Für den IBP arbeiten viele Menschen zusammen.

  • Lehrerinnen und Lehrer.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration.
  • Eltern.
  • Und weitere Fach·personen.

 

Diese Fach·personen arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen:

  • Die pädagogischen Fach·kräfte im Kinder·garten.
  • Die Klassen·lehrerinnen und Klassen·lehrer.
  • Die Fach·lehrerinnen und Fach·lehrer.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer für Integration.
  • Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration.


Die pädagogischen Fach·kräfte im Kinder·garten sind für alle Kinder in einer Gruppe da.
Die Klassen·lehrer und die Fach·lehrerinnen sind für alle Schülerinnen und Schüler in einer Klasse da.
Die Lehrerinnen und Lehrer für Integration unterstützen die Inklusion
von allen Schülerinnen und Schülern in einer Klasse.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration sind für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen da.

Die 3 Bildungs·direktionen vom Land Südtirol unterstützen die Kinder·gärten und Schulen.
Für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gibt es dort Expertinnen und Experten.
Diese Expertinnen und Experten wissen viel über Inklusion.
Und die Expertinnen und Experten können die Fach·personen in den Kinder·gärten und Schulen  unterstützen.

Möchten Sie mehr über Inklusion in Südtirol wissen?
Mehr Informationen finden Sie im Landesgesetz 7/2015 in Leichter Sprache.

Informationen bekommen Sie bei den Bildungs·direktionen:
Deutsche Bildungsdirektion
Referat Inklusion
Amba-Alagi-Straße 10  
39100 Bozen
Telefon: 0471 41 76 61

Italienische Bildungsdirektion
Servizio inclusione
"Plaza-Gebäude" Neubruchweg 2  
39100 Bozen
Telefon: 0471 41 13 33

Ladinische Bildungsdirektion
Inclujiun y consulënza - Inklusion und Beratung.
Str. Binder/Bottai 29  
39100 Bulsan
Telefon: 0471 41 70 00