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Landes·gesetz Nummer 7 vom 14. Juli 2015: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Alle Menschen sollen überall dabei sein
Alle Menschen sollen überall dabei sein und mitmachen.

Das Land Südtirol hat im Jahr 2015 ein neues Landes·gesetz
für Menschen mit Behinderungen gemacht.
Landes·gesetz heißt:
Ein Landes·gesetz ist nur für das Land Südtirol.
Die Gesetze in Südtirol macht der Südtiroler Landtag.
Das Landes·gesetz ist für:

Dieses Landes·gesetz ist vom 14. Juli 2015 und hat die Nummer 7.
Ab jetzt steht im Text: Landes·gesetz 7/2015.

Das Landes∙gesetz 7/2015 heißt:
„Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“.
Das Landes·gesetz ist in schwerer Sprache geschrieben.
Das Landes·gesetz wurde auch in Leichte Sprache übersetzt.
In Leichter Sprache heißt das Landes·gesetz:
„Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein und mitmachen.“

Im Landes∙gesetz steht:
Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein.
Und Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen.
Menschen mit Behinderungen sind gleich·berechtigt mit allen anderen Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte:
Menschen mit Behinderungen.
Und Menschen ohne Behinderungen.
Dieses Gesetz ist sehr wichtig für alle Menschen in Südtirol.

 

Im Landes∙gesetz steht viel über wichtige Themen für Menschen mit Behinderungen.
Und im Landes∙gesetz finden die Menschen Antworten auf wichtige Fragen.
Im Landes·gesetz stehen diese Themen:

  • Familie.
    Familien von Menschen mit Behinderungen bekommen Unterstützung.
  • Schule und Bildung.
    Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf Inklusion im Kinder∙garten und in der Schule.
    Inklusion heißt:
    Alle Menschen sind überall mit dabei.
    Und die Menschen leben gut zusammen:
    Menschen mit und ohne Behinderungen.
    Und Menschen mit verschiedenen Sprachen.
    Jeder Mensch ist willkommen.
    Und jeder Mensch soll spüren:
    Ich bin wichtig.
    Und junge Menschen mit Behinderungen haben das Recht nach der Schulzeit weiter zu lernen.
  • Arbeit.
    Menschen mit Behinderungen haben das Recht:
    Auf eine Arbeit.
    Und auf genug Geld zum Leben.
    Können Menschen mit Behinderungen nicht arbeiten?
    Dann sollen diese Menschen zum Beispiel andere Angebote bekommen.
    Zum Beispiel:
    In einer Werkstatt.
    Oder bei einem individuellen Projekt.
    Mehr Informationen zu Arbeiten für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.
  • Tages∙begleitung.
    Menschen mit schweren Behinderungen sollen in Tages∙stätten gehen können.
    Mehr Informationen zu den sozial·pädagogischen Tages·stätten finden Sie hier.
    Die Menschen sollen dort mit anderen zusammen sein können.
  • Wohnen.
    Menschen mit Behinderungen dürfen selbst entscheiden:
    • Wo möchte ich wohnen?
    • Wie möchte ich wohnen?
    • Und mit wem möchte ich wohnen?
    Menschen mit Behinderungen sollen in barriere·freien Wohnungen leben können.
  • Gesundheit.
    Für Menschen mit Behinderungen gibt es viele Dienste und Leistungen für die Gesundheit.
  • Kultur - Freizeit - Sport.
    Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein und mitmachen.
    Zum Beispiel:
    • In ein Konzert gehen.
    • Ins Kino gehen.
    • Fußball spielen.
  • Mobilität.
    Mobilität heißt:
    Alle Menschen müssen von einem Ort zu einem anderen Ort kommen können.
    Dann sind die Menschen mobil.
    Alle Barrieren müssen abgebaut werden.
    Dann können alle Menschen überall hinkommen und dabei sein.
  • Mitbestimmung.
    Menschen mit Behinderungen sollen mitbestimmen.
    In Südtirol gibt es einen Monitoring-Ausschuss.
    Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss kontrolliert:
    Wird das Landesgesetz 7/2015 eingehalten?
    Wird die UN-Konvention eingehalten?
    Mehr Informationen zum Monitoring-Ausschuss in Leichter Sprache finden Sie hier.
    Mehr Informationen zur UN-Konvention in Leichter Sprache finden Sie hier.
  • Fach·personen.
    Fach·personen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    Fach·personen müssen:
    Eine gute Ausbildung haben.
    Und viel über Menschen mit Behinderungen wissen.
    Dann können die Fach·personen diese Menschen gut unterstützen.

 

Das Landes∙gesetz gibt es in schwerer Sprache.
Und das Landes∙gesetz gibt es auch in Leichter Sprache.

Das Landes∙gesetz in schwerer Sprache finden Sie hier.
Das Landes∙gesetz in Leichter Sprache finden Sie hier.