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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Sozial·pädagogische Wohn·begleitung.

Unterstützung beim Kochen
Dieser Mann wohnt selbständig in einer Wohnung und bekommt Unterstützung.

Die Sozial∙pädagogische Wohn∙begleitung ist für:

Ab jetzt steht im Text für alle diese Menschen: Menschen mit Behinderungen.

Lebt ein Mensch mit Behinderung in einer eigenen Wohnung?
Oder möchte der Mensch in einer eigenen Wohnung leben?
Dann muss der Mensch 18 Jahre alt sein.
Dann kann dieser Mensch eine sozial∙pädagogische Wohn∙begleitung bekommen.
Sozial∙pädagogische Wohn∙begleitung heißt:
Fach∙personen kommen zu den Menschen mit Behinderungen in die Wohnung.
Und die Fach∙personen unterstützen die Menschen beim Wohnen.

Die Fach∙personen unterstützen die Menschen mit Behinderungen zum Beispiel:

  • Im Haushalt.
    Die Fach∙person unterstützt den Menschen:
    Wie kann ich meine Wäsche waschen?
    Wie kann ich meine Wohnung putzen?
  • Bei Terminen.
    Der Mensch mit Behinderung braucht vielleicht einen Termin beim Arzt.
    Dann unterstützt die Fach∙person den Menschen mit Behinderung beim Telefonieren.
  • Beim Einteilen vom Geld.
    Die Fach∙person unterstützt den Menschen:
    Wie viel Geld kann ich diese Woche ausgeben?
  • Oder die Fach∙person überlegt mit dem Menschen:
    Was kann ich in meiner Freizeit tun?

So können die Menschen mit Behinderungen eigen∙ständig wohnen.

 

Sie können bei Ihrem Sozial∙dienst ansuchen.
Sie bekommen bis zu 20 Stunden Wohn∙begleitung im Monat.

 

Die sozial∙pädagogische Wohn∙begleitung kostet für Menschen mit Behinderungen nichts.

 

Informationen bekommen Sie bei Ihrem Sozial∙dienst.
Die Liste mit den Sozial∙diensten in Südtirol finden Sie hier.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet∙seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.