Sachwalterschaft.
Alle Menschen müssen viele Sachen machen:
- Einkaufen gehen und kochen.
- Rechnungen zahlen.
- Informationen suchen.
- Zum Arzt gehen.
- Oder Fahr∙karten für den Bus kaufen.
Können Menschen diese Sachen nicht selbst machen?
Oder brauchen Menschen dafür eine Begleitung?
Dann können diese Menschen um einen Sachwalter ansuchen.
Ein Sachwalter unterstützt und hilft Menschen mit Schwierigkeiten.
Und die Menschen können weiter selbst·bestimmt leben.
Ein Sachwalter kann eine Frau oder ein Mann sein.
Sachwalter sein ist eine wichtige Aufgabe.
Deshalb muss ein Sachwalter von einem Richter ernannt werden.
Ernennen ist ein anderes Wort für: entscheiden.
Nur ein Richter kann also entscheiden und sagen:
Sie sind jetzt Sachwalter.
Sie unterstützen ab jetzt einen anderen Menschen.
Sie entscheiden ab jetzt mit einem anderen Menschen
über seine persönlichen Sachen.
Oft ist der Sachwalter aus der Familie.
Zum Beispiel:
- Der Bruder.
- Oder die Mutter.
Sachwalter können auch andere Menschen sein.
Zum Beispiel können Menschen einen Kurs für Sachwalter machen.
Diese Menschen können dann Sachwalter sein.
Auch ein Rechtsanwalt oder ein Arzt kann Sachwalter sein.
Nur ein Vormundschafts·richter kann entscheiden:
Dieser Mensch bekommt einen Sachwalter.
Die Vormundschafts·richter arbeiten im Gericht.
Ab jetzt steht in diesem Text: Richter.
Diese Richter kennen sich mit vielen Themen gut aus.
Zum Beispiel: Was macht ein Sachwalter?
Manche Menschen können sich nicht selbst um alles kümmern.
Diese Menschen können vielleicht nicht gut mit Geld umgehen.
Oder diese Menschen bekommen viele Briefe und kennen sich nicht aus.
Oder diese Menschen müssen zu vielen verschiedenen Ärzten gehen.
Oder diese Menschen können nicht alles selbst organisieren.
Dann brauchen diese Menschen vielleicht Unterstützung.
Diese Menschen können einen Sachwalter bekommen:
- Menschen mit schweren Krankheiten.
- Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Ältere Menschen mit einer Krankheit.
Für einen Sachwalter müssen die Menschen mindestens 18 Jahre alt sein.
Hat ein junger Mensch eine Beeinträchtigung oder eine schwere Krankheit?
Und braucht dieser junge Mensch ab 18 Jahren einen Sachwalter?
Dann können die Eltern vorher ansuchen.
Für den Antrag muss der junge Mensch mindestens 17 Jahre alt sein.
Ein Antrag um Sachwalterschaft braucht Zeit.
Ist der junge Mensch dann 18 Jahre alt?
Dann gibt es schon einen Sachwalter für diesen jungen Menschen.
Haben Menschen einen Sachwalter?
Dann heißen diese Menschen: Begünstigte von der Sachwalterschaft.
Begünstigt heißt: ich bekomme etwas.
Die Begünstigten von der Sachwalterschaft
bekommen Unterstützung von einem Sachwalter.
Die Begünstigten von der Sachwalterschaft machen möglichst viel alleine.
Der Sachwalter arbeitet immer für und mit dem Begünstigten.
Der Begünstigte sagt:
Das wünsche ich mir.
Das brauche ich.
Der Sachwalter sagt zu dem Begünstigten:
Das habe ich gemacht.
Diese Aufgaben müssen wir erledigen.
Der Sachwalter redet nicht für den Begünstigten.
Der Sachwalter entscheidet zusammen mit dem Begünstigten.
Der Sachwalter muss das Beste für den Begünstigten entscheiden.
Und der Sachwalter muss gut auf den Begünstigten schauen.
Der Sachwalter kann sich um diese Aufgaben kümmern:
- Die Gesundheit.
- Das Vermögen
- Die Bürokratie.
Die Gesundheit.
Der Sachwalter kümmert sich mit dem Begünstigten um die Gesundheit.
Der Sachwalter geht zusammen mit dem Begünstigten zum Arzt
oder ins Krankenhaus.
Der Sachwalter unterstützt den Begünstigten beim Entscheiden.
Zum Beispiel:
- Welche Untersuchung beim Arzt soll der Begünstige machen?
Soll der Begünstigte eine Operation machen lassen oder nicht? - Der Sachwalter kann Berichte vom Arzt oder aus dem Krankenhaus abholen.
- Der Sachwalter kann zusammen mit den Gesundheits·diensten
einen Platz im Pflege·heim organisieren. - Kann der Begünstigte nicht mehr reden?
Oder kann der Begünstigte nicht mehr selbst entscheiden?
Und ist der Begünstigte sehr krank?
Dann fragt der Sachwalter den Richter:
Wie sollen wir entscheiden?
Das Vermögen.
Der Sachwalter kümmert sich mit dem Begünstigten um das Vermögen.
Der Sachwalter entscheidet nichts ohne den Begünstigten.
So weiß der Sachwalter:
Das ist gut für den Begünstigten.
Der Sachwalter kann sich um das Geld kümmern.
Zum Beispiel:
- Das Konto verwalten.
- Geld für den Begünstigten abheben.
- Rechnungen bezahlen.
- Die Steuer·erklärung machen.
Der Sachwalter darf nichts Wichtiges zum Geld und Vermögen entscheiden.
Der Sachwalter darf zum Beispiel nicht:
- Immobilien kaufen oder verkaufen.
Immobilien sind Häuser oder Wohnungen. - Ein Erbe annehmen.
Erben ist ein anderes Wort für: bekommen.
Zum Beispiel:
Die Eltern von einem Begünstigten sterben.
Und die Eltern hatten eine Firma.
Dann kann der Begünstigte die Firma erben.
Der Sachwalter und der Begünstigte dürfen diese Sache
nicht allein entscheiden.
Deshalb fragt der Sachwalter den Richter:
Wie sollen wir entscheiden?
Die Bürokratie.
Der Sachwalter kann sich um bürokratische Aufgaben kümmern.
Bürokratische Aufgaben sind zum Beispiel:
- Auf der Gemeinde den Ausweis verlängern.
- Immobilien vom Begünstigten verwalten.
- Ansuchen für Geld·beiträge machen:
Zum Beispiel: für das Pflege·geld. - Vielleicht braucht der Begünstigte einen SüdtirolPass free.
Dann kann der Sachwalter um einen SüdtirolPass free ansuchen.
Mit einem SüdtirolPass free können Menschen gratis
in Bussen und Zügen mitfahren.
Der Sachwalter kann sich um eine von diesen Aufgaben kümmern.
Oder der Sachwalter kann sich um mehrere Aufgaben kümmern.
Der Sachwalter muss für den Richter einen Bericht schreiben.
In diesem Bericht muss stehen:
- Wie geht es dem Begünstigten?
- Kümmere ich mich gut um die Aufgaben für den Begünstigten?
- Wie habe ich das Geld für den Begünstigten ausgegeben?
Der Sachwalter muss einmal im Jahr einen Bericht schreiben.
In schwerer Sprache heißt dieser Bericht: Rechenschafts·bericht.
Manchmal haben der Sachwalter und der Begünstigte auch Schwierigkeiten.
Vielleicht haben der Sachwalter und der Begünstigte eine andere Meinung?
Und der Sachwalter und der Begünstigte finden keine Lösung?
Dann muss der Sachwalter den Richter informieren.
Der Sachwalter muss richtig arbeiten.
Der Sachwalter muss immer für den Begünstigten arbeiten.
Und der Sachwalter darf nicht gegen die Gesetze arbeiten.
Der Sachwalter kann sonst vom Richter bestraft werden.
Dafür müssen Sie mehrere Blätter ausfüllen.
Diese Blätter heißen: Antrag.
Im Antrag müssen Sie diese Fragen beantworten:
- Wie heißen Sie?
- Wo wohnen Sie?
- Mit wem wohnen Sie?
- Arbeiten Sie?
- Welche Beeinträchtigung haben Sie?
- Welche Krankheit haben Sie?
- Warum brauchen Sie einen Sachwalter?
Für den Antrag brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis oder einen Sozial·bericht.
Sozial·bericht heißt:
Sozial·assistenten schreiben in einem Sozial·bericht über Sie:
• Wo brauchen Sie Unterstützung?
• Für welche Sachen brauchen Sie einen Sachwalter?
• Wie leben Sie?
• Sind Sie krank?
• Und was können Sie selbst gut machen?
Wer kann Ihnen beim Antrag um Sachwalterschaft helfen?
Der Verein für Sachwalterschaft kann Ihnen helfen.
Sie können beim Verein anrufen: 0471 18 82 23 2
Oder Sie können eine E-Mail schreiben: info@sachwalter.bz.it
Den Antrag müssen Sie dann zum Vormundschafts·gericht schicken.
Oder Sie können den Antrag auch selbst in Bozen abgeben.
Die Adresse ist:
Landesgericht Bozen
Kanzlei vom Vormundschaftsrichter
Gerichtsplatz 1
39100 Bozen
Der Vormundschafts·richter und seine Mitarbeiter kümmern sich um Ihren Antrag.
Das Büro vom Vormundschafts·richter heißt: Kanzlei.
Sie werden von der Kanzlei zu einem Gespräch eingeladen.
In schwerer Sprache heißt dieses Gespräch: Anhörung.
Vielleicht können Sie nicht nach Bozen fahren?
Sind Sie zum Beispiel im Krankenhaus?
Dann kommt der Richter zu Ihnen.
Bei der Anhörung fragt der Richter:
- Welche Beeinträchtigung oder Krankheit haben Sie?
- Für welche Aufgaben brauchen Sie einen Sachwalter?
Und der Richter fragt auch:
Wer soll Ihr Sachwalter werden?
Auch dieser Mensch soll beim Gespräch dabei sein.
Zur Anhörung müssen auch kommen:
- Der Antrag·steller.
Dieser Mensch hat den Antrag um Sachwalterschaft gemacht.
Nicht alle Menschen können selbst um die Sachwalterschaft ansuchen.
Dann können zum Beispiel diese Menschen den Antrag machen:
Zum Beispiel:
o Die Eltern.
o Die Geschwister.
o Der Leiter von der Wohn·einrichtung.
o Der Direktor vom Sozial·dienst.
o Oder der Staats·anwalt. - Menschen aus Ihrer Familie.
Es kann auch sein:
Jemand macht einen Antrag um Sachwalterschaft für Sie.
Dann bekommen Sie vom Vormundschafts·gericht einen Brief.
Im Brief ist eine Kopie vom Antrag und der Termin für die Anhörung.
Hat der Richter alle Informationen bekommen?
Und passt jemand für Sie als Sachwalter?
Dann kann der Richter nach der Anhörung den Sachwalter ernennen.
Der Sachwalter muss zur Vereidigung ins Gericht kommen.
Vereidigung heißt:
Ich verspreche etwas richtig zu machen.
Der Sachwalter muss vor dem Richter sagen:
Ich will meine Arbeit für die Begünstigten gut und richtig machen.
Ich halte mich an die Gesetze.
Der Richter unterschreibt nach der Vereidigung das Dekret.
Dekret ist ein anderes Wort für: Beschluss.
Ein Beschluss ist ein wichtiger Text.
In diesem Dekret steht:
Sie sind ab jetzt als Sachwalter im Amt.
Nach der Vereidigung kann der Sachwalter also mit seiner Arbeit anfangen.
Dann schreibt der Richter das Ernennungs·dekret.
In diesem Text steht:
- Wie lange dauert die Sachwalterschaft?
- Was sind die genauen Aufgaben vom Sachwalter?
- Um welche Sachen muss sich der Sachwalter kümmern?
- Bei welchen Fragen entscheidet der Begünstigte selbst?
- Bei welchen Fragen entscheiden der Sachwalter und der Begünstigte zusammen?
- Und bei welchen Fragen entscheidet der Sachwalter alleine?
- Wie oft muss der Sachwalter für das Gericht einen Bericht über seine Arbeit schreiben?
Der Sachwalter bekommt für seine Arbeit kein Geld.
Der Sachwalter kann eine Aufwands·entschädigung bekommen.
Aufwands·entschädigung heißt:
Einige Begünstige brauchen sehr viel Unterstützung.
Und die Sachwalter arbeiten dann sehr viele Stunden.
Der Sachwalter bekommt Geld für seine Arbeit.
Der Sachwalter muss beim Gericht für diese Aufwands·entschädigung ansuchen.
Ist der Sachwalter nicht von der Familie?
Und kann der Begünstigte selbst die Aufwands·entschädigung nicht bezahlen?
Dann gibt das Land Südtirol Geld für die Aufwands·entschädigung.
Sie können den Verein für Sachwalterschaft fragen.
Die Mitarbeiterinnen machen Beratungen.
Und die Mitarbeiterinnen geben Ihnen alle wichtigen Informationen.
Die erste Beratung kostet nichts.
Die Mitarbeiterinnen vom Verein für Sachwalterschaft können Ihnen auch beim Antrag helfen.
Oder Sie suchen einen Sachwalter?
Der Verein für Sachwalterschaft kennt viele Sachwalter.
Und der Verein unterstützt die Sachwalter bei ihrer Arbeit.
Der Verein für Sachwalterschaft hilft Ihnen auch bei Problemen mit Ihrem Sachwalter.
Sie können beim Verein anrufen: 0471 18 82 23 2
Oder Sie können eine E-Mail schreiben: info@sachwalter.bz.it
Die Sachwalterschaft kann auch ein Verein übernehmen.
Vielleicht finden Sie keinen Sachwalter.
Vielleicht haben Sie keine Familie.
Oder es gibt Streit in der Familie.
Dann kann auch ein Verein für Sie Sachwalter werden.
Der Richter ernennt dann den Verein.
Der Verein bekommt das Ernennungs·dekret.
Und die Mitarbeiterinnen vom Verein unterstützen Sie dann.
Manche Begünstigte sind sehr krank.
Diese Menschen können vielleicht nicht mehr reden.
Und die Menschen können vielleicht auch nicht mehr zeigen:
Das möchte ich.
Der Sachwalter ist für diese Menschen ganz besonders wichtig.
Kann der Sachwalter über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden?
Lebenserhaltende Maßnahmen heißt:
Manche Menschen sind sehr krank.
Die Menschen können zum Beispiel nicht mehr selbst atmen.
Diese Menschen sind dann an Maschinen angeschlossen.
Der Sachwalter darf nicht entscheiden:
Die Maschinen sollen jetzt ausgeschaltet werden.
Das kann nur der Richter entscheiden.
Vielleicht hat der Begünstigte eine Patienten·verfügung gemacht.
In einer Patienten·verfügung schreiben die Menschen auf:
Vielleicht werde ich sehr krank.
Dann will ich so geheilt werden.
Dann dürfen Ärzte mit mir das machen.
Und das soll mit meinem Körper nicht gemacht werden.
Alle Menschen können eine Patienten·verfügung schreiben.
Eine Patienten·verfügung hilft.
Sie können die Patienten·verfügung jetzt schon ausfüllen
und bei Ihrer Gemeinde abgeben.
Dann wissen zum Beispiel der Richter und der Sachwalter genau:
Das haben die Begünstigten aufgeschrieben.
So sollen wir entscheiden.
Informationen bekommen Sie bei dem Verein für Sachwalterschaft:
Siegesplatz 48
39100 Bozen
Telefon: 0471 18 82 232 oder 0471 18 86 235
E-Mail: info@sachwalter.bz.it
Internet·seite: www.sachwalter.bz.it
Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.