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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Die Patienten·verfügung.

Die Patienten·verfügung unterschreiben.

Alle erwachsenen Menschen können eine Patienten·verfügung machen.
In einer Patienten·verfügung können die Menschen aufschreiben:
Vielleicht bin ich später sehr krank.
Vielleicht kann ich dann nicht mehr selbst entscheiden.
Dann können die Ärzte in meiner Patienten·verfügung lesen:
Das dürfen die Ärzte mit mir machen.
Und die Ärzte wissen dann:
Das hat sich dieser Patient oder diese Patientin gewünscht.
Wir machen nichts gegen den Wunsch vom Patienten oder von der Patientin.
Eine Patienten·verfügung ist also wichtig.

Wollen Menschen eine Patienten·verfügung machen?
Dann müssen diese Menschen gut überlegen:
Was ist wichtig in meinem Leben?
Möchte ich mit einer schweren Krankheit noch länger weiter leben?
Wann will ich keine Operation mehr haben?
Dürfen Maschinen mein Leben verlängern?
Die Menschen sollen mit ihren Haus·ärzten darüber reden.
Und die Menschen können auch reden mit:

Dann können die Menschen eine gute Patienten·verfügung machen.

Dann müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Vielleicht brauchen Sie Unterstützung?
In der Patienten·verfügung sind nämlich viele schwierige Fragen.
Unterstützung können Sie zum Beispiel bekommen:

  • Von Ihrer Haus·ärztin oder Ihrem Haus·arzt
  • Oder von Ihrer Sach·walterin oder Ihrem Sach·walter.


In eine Patienten·verfügung können Sie auch den Namen
von einer Vertrauens·person schreiben.
Vertrauens·personen sind wichtige Menschen.
Zum Beispiel:
• Die Eltern und Geschwister.
• Eine Freundin oder ein Freund.
• Die Sach·walterin oder der Sach·walter.
• Ein Arzt oder eine Ärztin.
Eine Vertrauens·person kennt Sie sehr gut.
Diese Vertrauens·person kann Ihnen bei der Patienten·verfügung helfen.
Vielleicht sind Sie später sehr krank.
Und vielleicht können Sie dann nicht mehr reden.
Dann kann die Vertauens·person für Sie reden.
Die Vertrauens·person kann also dann für Sie sagen:
Das will die Patientin oder der Patient.
Oder die Patientin oder der Patient will das nicht.

Eine Patienten·verfügung kann verschieden gemacht sein.
Sie können zum Beispiel einen Brief schreiben.
Für die Patienten·verfügung gibt es auch Formulare.
Ein Formular ist wie ein Frage·bogen.
In diesen Formularen stehen wichtige Fragen.
Und auf diese Fragen können Sie antworten.
Haben Sie alle Fragen beantwortet?
Dann haben Sie alles Wichtige für die Patienten·verfügung aufgeschrieben.
Ein Beispiel für ein Formular finden Sie hier.

Aber eine Patienten·verfügung muss nicht geschrieben sein.
Sie können Ihre Patienten·verfügung auch anders machen.
Zum Beispiel können Sie ein Video auf dem Handy machen.
Dann können Sie auf dem Video alles Wichtige sagen.
Dann ist dieses Video Ihre Patienten·verfügung.

Eine Patienten·verfügung ist ein wichtiges Dokument.
Dieses Dokument darf nicht verloren gehen.
Deshalb muss eine Patienten·verfügung an einem sicheren Ort aufgehoben werden.
Haben Sie die Patienten·verfügung fertig geschrieben?
Dann müssen Sie die Patienten·verfügung in das Melde·amt 
von Ihrer Gemeinde bringen.
Oder Sie können die Patienten·verfügung auch zu einem Notar bringen.
Bei einem Notar können Menschen Verträge machen.
Oder die Menschen können wichtige Texte dort hinbringen.
Dort wird die Patienten·verfügung sicher aufgehoben.
Wird die Patienten·verfügung später gebraucht?
Dann weiß Ihr Arzt oder Ihre Ärztin:
Die Patienten·verfügung ist im Melde·amt oder beim Notar.
Geben Sie eine Kopie von der Patienten·verfügung auch Ihrer Vertrauens·person.

Eine Patienten·verfügung kann geändert werden. 
Zum Beispiel:
Sie haben vor langer Zeit eine Patienten·verfügung geschrieben. 
Aber jetzt denken Sie anders über Ihr Leben. 
Und deshalb möchten Sie eine neue Patienten·verfügung schreiben.
Haben Sie die Patienten·verfügung dann geändert?
Dann müssen Sie die neue Patienten·verfügung zum Melde·amt oder zum Notar bringen.