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Park∙ausweis für Menschen mit Behinderungen.

Ein Parkausweis für einen Menschen mit Behinderung
Ein Park·ausweis für einen Menschen mit Behinderung.

Der Park·ausweis ist für Menschen mit körperlichen Behinderungen.
Und für Menschen mit Schwierigkeiten beim Gehen.
Mit diesem Park·ausweis können die Menschen
ihre Autos auf besonderen Park·plätzen parken.
Ein anderes Wort für diese besonderen Park·plätze ist: Behinderten·parkplatz.
Ein anderes Wort für diesen Park·ausweis ist: Invaliden·parkschein.

Diese Menschen haben vielleicht selbst ein Auto.
Oder diese Menschen fahren im Auto von anderen mit.
Und mit dem Park·ausweis können die Autos dann auf
Behinderten·parkplätzen parken.
Diese Parkplätze sind zum Beispiel ganz nah bei einer Apotheke oder einer Bank.

Dann können Sie einen Termin bei Ihrem Sprengel·hygiene·arzt
oder Ihrer Sprengel·hygiene·ärztin machen.
Kennen Sie diesen Arzt oder diese Ärztin nicht?
Dann fragen Sie bei Ihrem Gesundheits·sprengel nach.
Der Sprengel·hygiene·arzt oder die Sprengel·hygiene·ärztin untersucht Sie.
Dann bekommen Sie ein ärztliches Zeugnis. 

Sie können aber auch einen Termin
beim "betrieblichen Dienst für Rechtsmedizin" machen. 
Diesen Dienst gibt es in:

  • Bozen.
  • Meran.
  • Brixen.
  • Und Bruneck.

Auch hier untersucht Sie ein Arzt oder eine Ärztin.
Und Sie bekommen auch bei diesem Dienst ein ärztliches Zeugnis. 

Mit diesem ärztlichen Zeugnis können Sie bei Ihrer Gemeinde
ein Ansuchen für den Park·ausweis machen.
Dafür brauchen Sie:

  • Das ärztliche Zeugnis.
  • Ihre Identitäts·karte.
  • Und ein Foto von Ihnen.

 

Der Park·ausweis ist dann in Italien
und in der EU für 5 Jahre gültig.
EU ist die Abkürzung für: Europäische Union.
Die EU ist eine Gruppe von 27 Ländern.
Zur EU gehört zum Beispiel:
•  Italien.
•  Deutschland.
•  Und Österreich.
Deshalb heißt der Park·ausweis auch: EU-Park·ausweis.
Nach den 5 Jahren müssen Sie 
ein neues Ansuchen bei der Gemeinde machen.

Wichtig:
Legen Sie den Ausweis vorne in Ihr Auto.
Der Ausweis muss von außen nämlich gut zu sehen sein.
Zum Beispiel: bei einer Kontrolle von der Polizei.
So können alle sehen:
Dieses Auto darf auf einem Behinderten·parkplatz stehen.

 

Auf dem Park·ausweis steht ein Datum.
Neben dem Datum steht der Text: scade il / verfällt am.
Ab dem Tag ist Ihr Park·ausweis nicht mehr gültig.
Deshalb müssen Sie vor dem Datum 
Ihren Park·ausweis neu machen lassen.


Das geht mit einem Ansuchen bei Ihrer Gemeinde.
Vorher brauchen Sie aber eine Erklärung von Ihrem Hausarzt 
oder Ihrer Hausärztin.
Machen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.
Und sagen Sie bei dem Termin:
Mein Park·ausweis ist abgelaufen.
Und für ein neues Ansuchen brauche ich eine Erklärung.
In dieser Erklärung muss stehen:
aaaaMeine Behinderung hat sich nicht verändert.
aaaaDeshalb habe ich ein Recht auf einen Park·ausweis.


Mit dieser Erklärung können Sie bei Ihrer Gemeinde 
ein Ansuchen für einen neuen Park·ausweis machen.
Dafür brauchen Sie:

  • Die Erklärung von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.
  • Ihre Identitäts·karte.
  • Den alten Park·ausweis.
  • Und ein Foto von Ihnen.

Der neue Park·ausweis gilt dann wieder für 5 Jahre.


Haben Sie Ihren Parkausweis verloren?
Oder hat jemand Ihren Parkausweis gestohlen?
Dann müssen Sie eine Anzeige bei den Carabinieri machen.
Danach können Sie bei Ihrer Gemeinde ein Ansuchen
für einen neuen Parkausweis machen.
Dafür brauchen Sie:

  • Eine Kopie von der Anzeige.
  • Ihre Identitäts·karte.
  • Und ein Foto von Ihnen.

Dann bekommen Sie einen neuen Park·ausweis.

Behinderten·parkplätze haben 2 Zeichen:

  • Ein Schild.
    Dieses Schild sieht so aus:

Parkschild

  • Und eine gelbe Linie am Boden.

Wichtig:
Beide Zeichen müssen da sein.
Ist ein Zeichen nicht da?
Dann war der Park·platz vielleicht früher mal ein Behinderten·parkplatz.
Jetzt ist der Park·platz aber für alle.

Das Parken auf dem Behinderten·parkplatz kostet nichts.
Ist kein Behinderten·parkplatz frei?
Dann können Sie mit dem Park·ausweis auch auf einem anderen Park·platz parken.
Zum Beispiel: auf einem Park·platz mit einer blauen Linie am Boden.
Dieser Park·platz kostet üfr Sie nichts.
Hier können Sie das Auto lange Zeit parken.

 

 

 

Mit einem Park·ausweis können die Menschen zum Beispiel auf Forst·straßen fahren.
Bei vielen Forst·straßen gibt es eine Schranke.
Dann können die Menschen den Schlüssel bei der Forst·station holen.

Mit dem Park·ausweis können die Menschen auch in verkehrs·beruhigten Zonen fahren.
Verkehrs·beruhigte Zone heißt:
In dieser Zone dürfen nur wenige Autos fahren.
Alle Autos müssen einen besonderen Ausweis haben.

Wichtig:
Manche Städte überwachen diese verkehrs·beruhigten Zonen.
Es sollen nämlich nicht zu viele Autos in diese Zonen fahren.
Dann gibt es am Anfang von diesen Zonen Schilder und Kameras.
Fährt ein Auto in die Zone?
Dann nehmen die Kameras das Auto auf und die Stadt schaut:
Darf dieses Auto in diese Zone fahren?
Die Stadt hat nämlich eine Liste für alle Autos mit einer Erlaubnis.
Haben Sie einen Parkausweis?
Und möchten Sie in eine verkehrs·beruhigte Zone fahren?
Dann müssen Sie vorher eine Erlaubnis holen.
Dafür müssen Sie ein Ansuchen bei der Stadt machen.
Dann trägt die Stadt Sie in die Liste ein und Sie können in die Zone fahren.


Informationen bekommen Sie in Ihrer Gemeinde.

Informationen bekommen Sie auch beim „betrieblichen Dienst für Rechts·medizin“:

  • In Bozen.
    Amba Alagi Straße 33.
  • In Meran.
    Laurin∙straße 22/24.
  • In Brixen.
    Dantestraße 26/C.
  • Und in Bruneck.
    Spital∙straße 11.