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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Informationen in Leichter Sprache

Landtags·wahlen 2023 in Südtirol.

Eine Wahl·urne für die Landtags·wahlen in Südtirol.

Am 22. Oktober 2023 sind in Südtirol Landtags·wahlen.
Das ist eine sehr wichtige Wahl.
Der 22. Oktober ist ein Sonntag.
Sie können zur Wahl gehen:
Von 7 Uhr am Morgen bis 21 Uhr am Abend.

In diesem Text finden Sie wichtige Informationen zu den Landtags·wahlen:

  1. Wer wird bei den Landtagswahlen gewählt?
  2. Was arbeiten die Landtagsabgeordneten?
  3. Wer kann wählen?
  4. Für welche Menschen gibt es eine Unterstützung beim Wählen?
  5. Was ist ein Wahlausweis?
  6. Das ist wichtig für das Wählen

 

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre
Landtagswahlen in Südtirol – Wichtige Informationen in Leichter Sprache.
Die Broschüre ist vom Südtiroler Landtag.
Bei der Broschüre haben der Monitoring-Ausschuss Südtirol und People First Südtirol mitgearbeitet.

Sind Sie an dieser Broschüre interessiert? 
Dann melden Sie sich beim Büro von der Gleichstellungs·rätin: 
Telefon 0471 94 60 03 oder info@gleichstellungsraetin-bz.org 
Die Broschüre können Sie auch herunter·laden:

 

 

Bei den Landtags·wahlen werden aus vielen Kandidatinnen und Kandidaten 
35 Politiker und Politikerinnen gewählt.
Diese 35 Politiker und Politikerinnen arbeiten dann im Südtiroler Landtag.
Diese Politiker und Politikerinnen im Südtiroler Landtag heißen dann:
Landtags·abgeordnete.

Die Landtags·abgeordneten arbeiten für die Menschen in Südtirol.
Die Abgeordneten:

  • Reden bei den Sitzungen im Südtiroler Landtag mit.
  • Arbeiten an den Landes·gesetzen.
  • Wählen die Landes·regierung.
  • Kontrollieren die Landes·regierung.
  • Und genehmigen den Landes·haushalt.

 

Bei den Landtags·wahlen am 22. Oktober 2023 können diese Menschen wählen:

  • Die Menschen sind 18 Jahre alt und älter.
  • Die Menschen haben in den letzten 4 Jahren
    immer in der Region Trentino-Südtirol gewohnt.
  • Die Menschen haben einen gültigen Wahl·ausweis.

 

Wichtig!
Alle diese Menschen können zur Wahl gehen! 
Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können zur Wahl gehen. 
Auch Menschen mit einem Sachwalter oder einer Sachwalterin können zur Wahl gehen. 
Und auch entmündigte Menschen können zur Wahl gehen.

 

Haben Sie einen Sachwalter oder eine Sachwalterin? 
Dann kann Sie der Sachwalter oder die Sachwalterin zur Wahl begleiten. 
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf Sie nicht in die Wahl·kabine begleiten. 
Jeder Mensch soll nämlich selbst·bestimmt wählen können.

Haben Sie eine körperliche Beeinträchtigung?
Dann können Sie in einer barriere·freien Wahl·kabine wählen. 
Diese Wahl·kabinen sind größer und Sie können zum Beispiel
mit einem Rollstuhl in die Wahl·kabine fahren. 
Können Sie nicht alleine wählen? 
Dann haben Sie das Recht auf Unterstützung. 
Jemand kann Sie in die Wahl·kabine begleiten und Ihnen beim Wählen helfen. 
Und bringen Sie bitte ein ärztliches Zeugnis mit. 
Sagen Sie in der Wahl·sektion: 
Ich brauche Unterstützung.

Haben Sie eine Seh·beinträchtigung?
Dann haben Sie das Recht auf Unterstützung. 
Jemand kann Sie in die Wahl·kabine begleiten und Ihnen beim Wählen helfen. 
Bringen Sie bitte ein ärztliches Zeugnis mit. 
Und sagen Sie in der Wahl·sektion: 
Ich brauche Unterstützung.

Mehr Informationen zum Wählen für Menschen mit Beeinträchtigungen
bekommen Sie in Ihrer Wahl·sektion.

 

Ohne Wahl·ausweis können Sie nicht wählen. 
Der Wahl·ausweis ist aus Papier. 
Der Wahl·ausweis hat mehrere Seiten. 
Auf der ersten Seite steht:

  • Ihr Name.
  • Ihre Adresse.
  • Die Nummer von Ihrer Wahl·sektion.
  • Und die Adresse von Ihrer Wahl·sektion.

Sie müssen den Wahl·ausweis zum Wählen mitbringen.
Haben Sie den Wahl·ausweis verloren?
In Ihrer Gemeinde erhalten Sie einen neuen Wahl·ausweis.
Nach dem Wählen bekommen Sie in Ihrem Wahl·ausweis einen Stempel.

 

Zu den Landtags·wahlen gibt es auch ein Video.
Dieses Video erklärt in Leichter Sprache:
Das ist wichtig für das Wählen.

Das Video können Sie auf YouTube anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=k5f87g5JqVk&t=5s