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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Haus∙ärztinnen und Haus∙ärzte.

Eine Hausärztin
Eine Haus·ärztin.

Jeder Mensch in Südtirol hat das Recht auf einen Arzt.
Dieser Arzt kann eine Frau oder ein Mann sein.
Dieser Arzt heißt: Haus∙arzt.
Ist ein Mensch krank?
Oder hat ein Mensch Fragen zu seiner Gesundheit?
Dann kann dieser Mensch zu seinem Haus∙arzt gehen.
Der Haus·arzt untersucht den Menschen.
Und der Haus∙arzt gibt Antworten.
Die Haus∙ärzte kennen sich in vielen Bereichen gut aus.
Ein anderes Wort für Haus∙arzt ist: Allgemein∙mediziner.

Die Haus∙ärzte:

Und die Menschen müssen bei ihren Haus∙ärzten nichts bezahlen.

Die Haus∙ärzte für die Kinder heißen: Kinder∙ärzte.
Diese Ärzte kennen sich mit Kindern besonders gut aus.
Kinder bis 14 Jahre haben einen Kinder∙arzt.
Manche junge Menschen bleiben bis 16 Jahre beim Kinder∙arzt.
Zum Beispiel:
Ein krankes Kind.
Oder ein junger Mensch mit einer Behinderung.

Alle Menschen in Südtirol dürfen sich ihren Haus∙arzt selbst aussuchen.

Sie müssen in den Landes·gesundheits·dienst eingetragen sein.
Die meisten Menschen in Südtirol sind schon seit ihrer Geburt im Landes∙gesundheits∙dienst eingetragen.
Aber vielleicht leben Sie erst seit kurzer Zeit in Südtirol.
Dann müssen Sie:
Zu Ihrem Gesundheits∙sprengel gehen.
Und sich in den Landes∙gesundheits∙dienst eintragen lassen.

Sie suchen Ihren Haus∙arzt beim Gesundheits∙sprengel aus.
Aber nicht alle Haus∙ärzte haben freie Plätze.
Sie können nur Haus∙ärzte mit freien Plätzen aussuchen.
Manche Haus∙ärzte haben nämlich schon zu viele Patienten.
Patienten heißt:
Gehen Menschen zu einem Arzt?
Dann sind diese Menschen die Patienten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Gesundheits∙sprengel wissen:
Diese Haus∙ärzte haben noch freie Plätze.


Informationen bekommen Sie bei Ihrem Gesundheits∙sprengel.
Eine Liste mit den Gesundheits∙sprengeln in Südtirol finden Sie hier.