Überspringen Sie die Navigation
Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Südtiroler
Landesverwaltung
in Leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprache

Geld·beiträge für den Abbau von architektonischen Hindernissen.

Geldbeitrag
Ein Geld·beitrag vom Land Südtirol.

Architektonische Hindernisse haben Menschen gebaut.
Zum Beispiel:

Ein anderes Wort für Hindernisse ist: Barrieren.
Menschen mit Schwierigkeiten beim Gehen kommen dann nicht gut ins Haus.
Deshalb müssen architektonische Hindernisse abgebaut werden.
Das Land Südtirol sagt:
Die Menschen sollen gut in ihr Haus kommen.
Und die Menschen sollen gut in ihrer Wohnung leben können.
Gibt es im Haus zum Beispiel nur eine Stiege?
Dann muss vielleicht ein Aufzug gebaut werden.
Menschen mit Behinderungen können Geld∙beiträge für den Abbau von architektonischen Hindernissen bekommen.

Dann gibt das Land Südtirol den Menschen Geld∙beiträge für den Abbau von architektonischen Hindernissen.
Der Abbau von Hindernissen kostet nämlich viel Geld.
Manche Menschen können nicht alles selbst zahlen.
Deshalb können die Menschen um Geld∙beiträge ansuchen.
Zum Beispiel:

  • Für eine Rampe.
  • Für einen Aufzug.
  • Oder für eine Dusche ohne Stufe.


Können die Hindernisse in der Wohnung nicht abgebaut werden?
Oder hat die Wohnung zu viele Hindernisse?
Dann können die Menschen auch um einen Geld∙beitrag für eine neue Wohnung ohne Hindernisse ansuchen.

 

Diese Geld∙beiträge können bekommen:

  • Menschen mit körperlichen Behinderungen.
    Diese Menschen können zum Beispiel nicht gut gehen.
  • Menschen mit Seh∙behinderung.
    Diese Menschen können nicht sehen.
    Oder diese Menschen können nicht gut sehen.
  • Menschen mit Hör∙behinderungen.
    Diese Menschen können nicht hören.
    Oder diese Menschen können nicht gut hören.
  • Familien von Menschen mit Behinderungen.
  • Wohn∙einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.


Wohnen Menschen mit Behinderungen in einem Kondominium?
Kondominium heißt:
Ein Kondominium ist ein Haus mit vielen Wohnungen.
Verschiedene Menschen wohnen in diesen Wohnungen.
Und gibt es im Kondominium architektonische Hindernisse?
Dann können auch die Menschen vom Kondominium um einen Geld∙beitrag ansuchen.

 

Das Land Südtirol fragt die Menschen mit Behinderungen:

  • Wieviel Geld haben Sie?
  • Und wieviel Geld kostet der Abbau von den architektonischen Hindernissen?
  • Oder wieviel kostet die neue Wohnung ohne Hindernisse?

Die Fach∙personen vom Land Südtirol prüfen genau:

  • Welche Behinderungen haben die Menschen?
  • Welche Hindernisse müssen abgebaut werden?
  • Ist der Abbau von den Hindernissen nicht zu teuer?
  • Und wieviel Geld können die Menschen vom Land Südtirol bekommen?

 

Wer kann um den Geld∙beitrag ansuchen?
Mehr Informationen zu dieser Frage bekommen Sie bei:
Amt für Wohnbauförderung
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Telefon: 0471 41 87 40
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it

Informationen zum Abbau von architektonischen Hindernissen bekommen Sie bei:
Technisches Amt für den geförderten Wohnbau
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Telefon: 0471 41 87 60
E-Mail: wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet∙seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.