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Europa·wahl 2024.

Eine Wahl·urne für die Europa·wahlen 2024.

Am 8. Juni und 9. Juni 2024 ist die Europa·wahl.
Das sind ein Samstag und ein Sonntag.
Bei der Europa·wahl wird das Europa·parlament neu gewählt.
Das ist eine wichtige Wahl.
Alle Menschen sollen bei der Europa·wahl mit dabei sein 
und mitbestimmen.

In diesem Text finden Sie wichtige Informationen zu den Europa·wahlen:

  1. Wann ist die Europa·wahl 2024?
  2. Wen wählen die Bürger*innen bei der Europa·wahl?
  3. Wie funktioniert die Europa·wahl?
  4. Wer kann wählen?
  5. Welche Unterstützung gibt es beim Wählen?
  6. Was ist ein Wahlausweis?
  7. Hier finden Sie mehr Informationen.

 

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre
Europa·wahl 2024.
Die Broschüre ist von People First Südtirol.

Sind Sie an dieser Broschüre interessiert? 
Dann melden Sie sich bei People First.
Telefon: 0471 06 25 27
E-Mail: peoplefirst@lebenshilfe.it
Die Broschüre können Sie auch auf der Internet·seite
von People First herunterladen: www.peoplefirst.bz.it

Am 8. Juni und am 9. Juni 2024 
ist die Europa·wahl in Italien.
Sie können am 8. Juni zur Wahl gehen.
Das ist ein Samstag.
Sie können am 8. Juni wählen:
Von 15 Uhr am Nachmittag bis 23 Uhr am Abend.
Und Sie können am 9. Juni zur Wahl gehen.
Das ist ein Sonntag.
Sie können am 9. Juni wählen:
Von 7 Uhr am Morgen bis um 23 Uhr am Abend.

 

Bei der Europa·wahl wählen die Bürger*innen 
die Politiker*innen für das EU-Parlament.
Diese Politiker*innen im EU-Parlament heißen: Abgeordnete.
Die Bürger*innen in Italien wählen bei der Europa·wahl
76 Politiker*innen für das EU-Parlament.
Diese 76 Politiker*innen sind dann die Abgeordneten für Italien.
Die Bürger*innen in Italien können diese 76 Abgeordneten 
aber nicht direkt wählen.
Die Bürger*innen müssen Parteien wählen.
Partei heißt:
Eine Partei ist eine Gruppe von Männern und Frauen.
Diese Gruppe denkt über wichtige Themen gleich.
Diese Gruppe will zusammen Politik machen.

Bekommen Parteien viele Stimmen?
Dann haben diese Parteien viele Abgeordnete im EU-Parlament.
Bekommen Parteien wenige Stimmen?
Dann haben diese Parteien wenige oder keine Abgeordneten
im EU-Parlament.

 

Bei der Europa·wahl gibt es in Italien 5 Wahl·kreise.
Ein Wahl·kreis heißt:
Mehrere Regionen von Italien gehören
für die Europa·wahl zusammen.
Alle Bürger*innen von diesem Wahl·kreis können
die gleichen Parteien und die gleichen Politiker*innen wählen.
Die Bürger*innen können eine Partei aus ihrem Wahl·kreis wählen.

Südtirol gehört zum Wahl·kreis Nord·ost·italien.
Im Wahl·kreis Nord·ost·italien sind diese Regionen dabei:

  • Trentino-Südtirol.
  • Venetien.
  • Emilia-Romagna.
  • Und Friaul-Julisch-Venetien.

 

Bei der Europa·wahl können nur große Parteien mitmachen.
Kleine Parteien müssen sich mit großen Parteien zusammen·tun.
Informieren Sie sich:

  • Welche Parteien kandidieren für die Europa·wahl?
  • Und welche Politiker*innen kann ich wählen?

 

Sie müssen dann überlegen:

  • Welche Politiker*innen setzen sich für meine Themen ein?
  • Welchen Politikern und Politikerinnen vertraue ich?
  • Und welcher Partei gebe ich meine Stimme?

 

 

Bei der Europa·wahl 2024 können diese Menschen wählen:

  • Die Menschen müssen 18 Jahre oder älter sein.
  • Die Menschen müssen die italienische Staats·bürgerschaft haben. 
    Staats·bürgerschaft heißt:
    Die Menschen sind Bürger*innen von einem Staat.
    Zum Beispiel haben die Menschen in Italien
    die italienische Staats·bürgerschaft.
  • Oder die Menschen müssen
    eine andere Staats·bürgerschaft aus der EU haben.


Und die Menschen müssen 
als Wähler*innen in Italien angemeldet sein. 
Zum Wählen brauchen die Bürger*innen:

  • Die Identitäts·karte.
  • Und den Wahl·ausweis.

 

Wichtig!
Diese Menschen können zur Wahl gehen!
Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können zur Wahl gehen. 
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
  • Menschen mit Seh·beeinträchtigungen.
  • Oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Auch Menschen mit einer Sachwalterin 
oder einem Sachwalter können zur Wahl gehen. 
Und auch entmündigte Menschen können zur Wahl gehen.

Haben Sie eine körperliche Beeinträchtigung?
Können Sie nicht alleine wählen?
Dann haben Sie das Recht auf Unterstützung.
Bringen Sie bitte ein ärztliches Zeugnis mit.


Sagen Sie in der Wahl·sektion:
Ich brauche Unterstützung.
Oder gehen Sie zu Ihrem Wahl·amt und sagen dort:
Ich brauche Unterstützung.
Schreiben Sie bitte in meinen Wahl·ausweis:
Eine Person darf mich in die Wahl·kabine begleiten.
Dafür brauchen Sie Dokumente.
Das Wahl·amt von ihrer Gemeinde kann Ihnen genau sagen:
Diese Dokumente müssen Sie mitbringen.


Sie können diese Unterstützung bekommen:

  • Jemand begleitet Sie in die Wahl·kabine.
  • Jemand hilft Ihnen beim Ankreuzen von einer Partei.
  • Jemand hilft Ihnen beim Aufschreiben von den Vorzugs·stimmen.


Wichtig ist dabei:
Sie bestimmen und entscheiden:
Diese Partei wähle ich.
Und diese Politiker*innen bekommen meine Vorzugs·stimmen.
Denn jeder Mensch muss selbst·bestimmt wählen können.


Mehr Informationen zum Wählen
für Menschen mit Beeinträchtigungen bekommen Sie:

  • In Ihrer Wahl·sektion.
  • Oder beim Wahl·amt in Ihrer Gemeinde.

 

Sie brauchen zum Wählen einen Wahl·ausweis. 
Ohne Wahl·ausweis können Sie nicht wählen. 
Der Wahl·ausweis ist aus Papier. 
Der Wahl·ausweis hat mehrere Seiten.
Auf der ersten Seite steht:

  • Ihr Name.
  • Ihre Adresse.
  • Die Nummer von Ihrer Wahl·sektion.
  • Und die Adresse von Ihrer Wahl·sektion.

 

Sie müssen den Wahl·ausweis zum Wählen mitbringen. 
Haben Sie den Wahl·ausweis verloren?
In Ihrer Gemeinde erhalten Sie einen neuen Wahl·ausweis. 
Nach dem Wählen bekommen Sie in Ihrem Wahl·ausweis einen Stempel.

Informationen zur Europa·wahl in schwerer Sprache finden Sie hier.

Informationen zu Südtirol und Europa finden Sie hier.
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