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Landesregierung ‒ Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Informationen in Leichter Sprache

Begünstigungen am Arbeits∙platz für Menschen mit Behinderungen.

Ein Koch hat 3 Tage im Monat frei für seine Tochter mit Behinderung
Dieser Koch bekommt 3 Tage im Monat frei für seine Tochter mit Behinderung.

Menschen mit Behinderungen sollen gut arbeiten können.
Diese Menschen brauchen vielleicht:

Deshalb gibt es Begünstigungen für Menschen mit schweren Behinderungen bei der Arbeit.
Und die Menschen müssen weniger arbeiten.
Diese Begünstigungen stehen im Staats·gesetz 104 aus dem Jahr 1992.

Wer bekommt Begünstigungen am Arbeits·platz?
Begünstigungen am Arbeits·platz bekommen Menschen mit schweren Behinderungen:
Diese Menschen müssen eine Arbeits·stelle haben.
Und diese Menschen müssen eine schwere Behinderung haben.

Arbeiten die Menschen mit Behinderungen in einer Firma?
Dann müssen diese Menschen nicht so viele Stunden arbeiten
wie die Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderungen.
Die Menschen mit Behinderungen können wählen:

  • Ich arbeite 2 Stunden am Tag weniger.
  • Oder ich habe 3 Tage im Monat mehr frei.


Hat die Firma viele Stand·orte?
Stand·orte heißt:
Die Firma ist an vielen Orten.
Dann dürfen die Menschen mit Behinderungen am Stand·ort in der Nähe von ihrer Wohnung arbeiten.
Und die Firma darf die Menschen nicht an einen anderen Stand·ort schicken.

 

Auch Verwandte von Menschen mit Behinderungen bekommen Begünstigungen am Arbeits·platz.
Verwandte sind zum Beispiel:

  • Eltern.
  • Geschwister.
  • Onkel.
  • Oder Tanten.

Die Verwandten haben dann mehr Zeit für die Menschen mit Behinderungen.
Die Begünstigungen sind zum Beispiel:

  • Mehr Urlaub.
  • Oder weniger Arbeit im Monat.

 

Dann müssen Sie Ihren Arbeit·geber fragen.
Ein anderes Wort für Arbeit∙geber ist: Chefin oder Chef.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet·seite vom Land Südtirol in schwerer Sprache.